27. Januar 2026

Veruntreuung Vereinsgelder

des ESC Erstfeld

Am 19. Novem­ber 2025 stellte der Vor­stand des ESC Erst­feld zufäl­lig fest, dass in der Ver­gan­gen­heit auf den Vere­in­skon­ti Transak­tio­nen aus­ge­führt wor­den waren, die nicht dem Vere­ins­be­trieb zuge­ord­net wer­den kon­nten. Noch gle­ichen­tags traf der Vor­stand ver­schiedene Sicherungs­mass­nah­men, um das Vere­insver­mö­gen vor weit­erem finanziellen Schaden zu schützen. Mit pro­fes­sioneller Unter­stützung Drit­ter wurde der Sachver­halt in der Folge aufgear­beit­et.

Dabei zeigte sich, dass der Kassier im Zeitraum von Jan­u­ar 2024 bis Novem­ber 2025 unrecht­mäs­sig Vere­insver­mö­gen von CHF 173’296.70 für per­sön­liche Zwecke ver­wen­dete. Der Kassier wurde anschliessend mit sofor­tiger Wirkung von sämtlichen seinen Auf­gaben ent­bun­den. Abklärun­gen zeigten, dass das unrecht­mäs­sige Vorge­hen des Kassiers wed­er für den Vor­stand noch für die Revi­soren erkennbar war.

In Gesprächen und Stel­lung­nah­men zeigte sich der Kassier koop­er­a­tiv, ges­tand sein Fehlver­hal­ten gegenüber dem Vere­in ein und unterze­ich­nete eine Rück­zahlungsvere­in­barung. Darin verpflichtet er sich, den zweck­ent­fremde­ten Betrag voll­ständig zurück­zubezahlen und den Vere­in dadurch langfristig schad­los zu hal­ten. Die aus­gear­beit­ete Rück­zahlungsvere­in­barung wurde an der ausseror­dentlichen Gen­er­alver­samm­lung vom 26. Jan­u­ar 2026 von den 87 anwe­senden stimm­berechtigten Mit­gliedern ein­stim­mig gut­ge­heis­sen.

Anlässlich der ausseror­dentlichen Gen­er­alver­samm­lung informierte der Vor­stand des ESC Erst­feld zudem über die bere­its umge­set­zten Mass­nah­men, mit denen das Risiko eines zukün­fti­gen Fehlver­hal­tens inner­halb des Vere­ins weit­er min­imiert wer­den soll. Die Ver­samm­lungsmitte brachte dabei klar zum Aus­druck, dass sie geschlossen hin­ter dem Vor­stand ste­he und die anste­hen­den Her­aus­forderun­gen gemein­sam ange­hen wolle.

Die laufend­en Aus­gaben des Vere­ins sind trotz der Höhe des verun­treuten Betrags durch das noch verbleibende Vere­insver­mö­gen gedeckt. Der Vere­ins­be­trieb ist weit­er­hin gewährleis­tet und nicht gefährdet.

Aus Grün­den des Per­sön­lichkeitss­chutzes wird sich der Vor­stand des ESC Erst­feld nicht weit­er zum Sachver­halt äussern.